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Fragen & Antworten

 

Warum muss ich eine Schutzgebühr für das Tier bezahlen?

Die Schutzgebühr ist dafür da, um künftige Tierhalter von unüberlegten "Spontankäufen" abzuhalten und so zu vermeiden, dass die Tiere nach kurzer Zeit wieder auf der Straße ausgesetzt oder im Tierheim abgegeben werden. Jeder künftige Tierhalter soll sich bewusst sein, dass Tierhaltung neben Zeit auch Geld kostet. Und das meist viele Jahre lang.

Eine Schutzgebühr ist außerdem dafür da, um einige der entstandenen Kosten zu decken. Die Tierschutzvereine müssen für Kosten wie Impfungen, Kastrationen, allgemeine tierärztliche Behandlungen, Futter und sowie auch Transportkosten aufkommen. Hier mal ein Beispiel, welche Kosten einem Verein für einen Hund aus Polen mindestens entstehen, die Kosten beziehen sich auf einen gesunden Hund, der keine weiteren medizinischen Untersuchungen oder Behandlungen benötigt:

  • Eu-Pass: 50 Zloty = ca.15 €
  • Impfung: 70 Zloty = ca. 22 €
  • Chip: 35 Zloty = ca.12 €
  • Tierheim: 30-50 Zloty = ca. 10 bis 15 €
  • Kastration: 150 Zloty = ca. 50 €
  • Transportkosten: ca. 80 €
  • insgesamt entstehen also für jeden Hund, der aus Polen kommt, Kosten zwischen 190 - 195 Euro, die durch die Schutzgebühr wieder abgedeckt werden müssen. Bedenken Sie dabei bitte einmal die Kosten in Deutschland. Alleine eine Impfung kostet in Deutschland mind. 50 Euro und eine Kastration zwischen 300 und 350 Euro.

Eine Schutzgebühr soll auch verhindern, dass das Tier weiter verkauft und mit ihm somit ein Geschäft gemacht wird. Es ist dann für die Tierschützer nicht mehr kontrollierbar, ob das Tier ein gutes Zuhause bekommt. Ein Weiterverkauf des Tieres wird per Schutzvertrag untersagt. Bei Zuwiderhandlung stellen wir Strafanzeige.

Was ist ein Schutzvertrag und wozu muss ich ihn unterschreiben?

Der Schutzvertrag wird zwischen dem Tierschutzverein und den neuen Haltern geschlossen. Neben den Angaben zum Tier, wie z.B. Chipnummer, Geburtsdatum, enthält er die persönlichen Daten der neuen Halter. Die neuen Halter verpflichten sich in einem Schutzvertrag u.a., dass sie das Tier der Rasse und des Tierschutzgesetzes entsprechend zu versorgen haben, dass Zwingerhaltung, ein Weiterverkauf und die Zucht mit dem Tier verboten ist. Ferner wird die Höhe der Schutzgebühr festgehalten.

Unseren Schutzvertrag senden wir Ihnen zur Ansicht gerne zu.

Warum muss ich eine Selbstauskunft als künftige Pflegestelle ausfüllen? / Aufgaben einer Pflegestelle

Wir möchten unsere Pfleglinge natürlich in den besten Händen wissen. Dafür benötigen wir einige Angaben von Ihnen, wie z.B. ob in Ihrem Haushalt schon Tiere oder Kinder vorhanden sind, wie lange das Tier täglich alleine bleiben müsste, wer das Tier im Urlaub versorgt.

Nachdem uns diese "Selbstauskunft" vorliegt, wird sich ein ehrenamtlicher Helfer von uns mit Ihnen in Verbindung setzen und einen Termin zu einer sogenannten "Vorkontrolle" vereinbaren. In dieser Vorkontrolle interessiert uns nicht, ob Ihre Wohnung aufgeräumt ist. Wir möchten uns mit Ihnen nur unterhalten, sie über alles aufklären, was mit der Aufgabe einer Pflegestelle zusammenhängt. Und natürlich möchten wir alle Ihre Fragen beantworten.

Sie als künftige Pflegestelle sind ein ganz wichtiges Glied zwischen dem Tierschutzverein und den künftigen neuen Tierhaltern. Die Tiere kennen es oftmals nicht, in der Wohnung zu leben, Hunde können noch nicht an der Leine gehen, oft fehlt ihnen auch die Grunderziehung. Die Aufgabe einer Pflegestelle besteht dann darin, den Tieren, neben viel Liebe und Geborgenheit, das nötige Tier 1 x 1 beizubringen. Oft ist es anstrengend, aber immer ist es sehr schön, die Erfolge zu sehen und zu spüren, wie die Tiere Vertrauen gewinnen und Liebe geben.

Sie sind interessiert und möchten sich als Pflegestelle zur Verfügung stellen? Dann finden Sie hier die Selbstauskunft für Pflegestellen : Selbstauskunft als pdf-Datei, die Sie uns per Post senden können oder Sie füllen unser Online-Formular aus.

Wozu Mitgliedsbeiträge?

Tierschutz kostet Geld. Hands for Dogs e.V. finanziert sich ausschließlich aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden und bekommt keine staatliche Förderung.

Da wir uns hauptsächlich um herrenlose Tiere und Tiere aus schlechter Haltung kümmern, ist immer eine tierärztliche Behandlung notwendig. Die Tiere sind zu 99% weder geimpft noch kastriert. Oder sie sind krank. Oft müssen die Tiere auch aus anderen Bundesländern geholt und zu ihrer Pflegestelle oder Endstelle gebracht werden. Auch die Unterbringung der Tiere, die Futterkosten sowie die Vermittlung kosten Geld.

Um diese Kosten decken zu können und den Tieren wirklich effektiv helfen zu können, benötigt der Verein regelmäßige Beiträge.

Auch Sie möchten Mitglied werden und uns aktiv unterstützen? Dann finden Sie hier unseren Mitgliedsantrag: Mitgliedsantrag

Wo kann ich Spenden?

Neben Sachspenden freuen wir uns natürlich auch immer über Ihre finanziellen Zuwendungen.

Bei Überweisungen aus Deutschland nutzen Sie bitte unser Spendenkonto bei der

Braunschweigische Landesbank

Kontoinhaber: Hands for Dogs e.V.

Konto: 150 937 233

Bankleitzahl: 250 500 00

IBAN: DE54 2505 0000 0150 9372 33

BIC: NOLA DE 2HXXX

Soll Ihre Spende für etwas ganz Spezielles genutzt werden, so geben Sie das bitte als Verwendungszweck an. Bei Spenden bis 100 € genügt Ihr Kontoauszug für eine steuerliche Absetzung. Für Spenden über 100 € können Sie eine Zuwendungsbescheinigung bei uns anfordern.

 

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