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Warum geben wir unsere Schützlinge nur gegen eine Schutzgebühr ab?
Unsere Hunde werden nicht kostenlos abgegeben.
Die Schutzgebühr soll u.a. verhindern, dass sich unüberlegt ein Hund angeschafft wird. Außerdem entstehen auch dem Verein Kosten, die durch die Schutzgebühr zum Teil wieder abgedeckt werden müssen. Die Hunde bekommen die vorgeschriebenen Impfungen, den EU-Pass, einen Chip, sind entparasitiert, entwurmt und sind bis auf wenige Ausnahmen auch kastriert. Diese Kosten müssen wir in Polen natürlich auch an den Tierarzt zahlen. Handelt es sich um Fundhunde, kommt noch ein allgemeiner Gesundheitscheck hinzu.
Unsere Schutzgebühr beträgt in der Regel 250 Euro. Eine Ratenzahlung, die von einigen Interessenten öfters gewünscht wird, ist nicht möglich.
Da ein Hund meist 10 bis 15 Jahre lang in Ihrer Familie leben wird, sollten Sie sich bereits vor seinem Einzug darüber im klaren sein, dass viele Jahre Ausgaben für Ihren Mitbewohner auf Sie zukommen. Hundesteuer, Haftpflichtversicherung, Futter, Ausstattung, die jährlichen Impfungen oder sonstige Tierarztkosten. Wer bereits im Vorfeld schon weiß, diese Kosten nicht tragen zu können, sollte von dem Wunsch, sich einen Hund anzuschaffen, Abstand nehmen.
Die Schutzgebühr muss immer vor Anreise des Hundes auf das Vereinskonto unter Angabe des Stichwortes “Schutzgebühr” und dem Namen des Hundes überwiesen werden. In Ausnahmefällen ist die Zahlung der Schutzgebühr in Bar auch bei Übergabe des Hundes möglich (z.B. bei sehr kurzfristigen Übernahmen).
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